Offiziele Interpräsentation SWT AöR. SWT Stadtwerke Trier - Aktuelle Zugangsregelung für das Bad an den Kaiserthermen

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  • 24.01.2022

    Aktuelle Zugangsregelung für das Bad an den Kaiserthermen

    Laut aktuellem und mit Gesundheits- und Ordnungsamt abgestimmtem Hygienekonzept für Bad und Saunagarten gelten folgende Regeln für den Zugang:
    • Für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und 3 Monaten gelten keinerlei Auflagen.
    • Jugendliche zwischen 12 Jahren und 3 Monaten bis zum 18. Geburtstag haben Zugang nach 3G, müssen also geimpft / genesen sein oder einen aktuellen Test einer offiziellen Teststation vorlegen.
    • Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen, hierzu können z. B. Personalausweis, Schülerausweis, Reisepass, Mofaführerschein o. Ä. (auch in Kopie) vorgelegt werden.
    • Für Erwachsene ab dem 18. Geburtstag gilt 2G+ sowie die Ausweispflicht (Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte etc. im Original).
    • Erwachsene müssen somit doppelt geimpft sein und einen aktuellen Test einer offiziellen Teststation vorlegen.

    Von der Testpflicht befreit sind folgende Personen:
    - Personen mit Booster-Impfung ab dem Tag der Booster-Impfung
    - Frisch geimpfte ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung bis 3 Monate nach der 2. Impfung
    - Genesene bis drei Monate nach der Genesung
    - Personen die 1- oder 2-mal geimpft, dann genesen und danach geboostert sind

    Seit dem 19.01.2022 wird eine Impfung mit Johnson&Johnson nur noch als „normale“ Impfung anerkannt, somit müssen damit geimpfte Personen eine Zweitimpfung nachweisen und dann zusätzlich entweder die Drittimpfung (Booster) oder aber einen Test vorlegen.

    Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen dies zusätzlich zum aktuellen Test durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.



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