Laut aktuellem und mit Gesundheits- und Ordnungsamt
abgestimmtem Hygienekonzept für Bad und Saunagarten gelten folgende
Regeln für den Zugang:
- Für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und 3 Monaten gelten keinerlei Auflagen.
- Jugendliche zwischen 12
Jahren und 3 Monaten bis zum 18. Geburtstag haben Zugang nach
3G, müssen also geimpft / genesen sein oder einen
aktuellen Test einer offiziellen Teststation vorlegen.
- Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr
Alter nachweisen, hierzu können z. B. Personalausweis, Schülerausweis,
Reisepass, Mofaführerschein o. Ä. (auch in Kopie) vorgelegt
werden.
- Für Erwachsene ab dem 18.
Geburtstag gilt 2G+ sowie die Ausweispflicht (Personalausweis,
Führerschein, Krankenkassenkarte etc. im Original).
- Erwachsene müssen somit doppelt geimpft
sein und einen aktuellen Test einer offiziellen Teststation
vorlegen.
Von der Testpflicht
befreit sind folgende Personen:
- Personen mit Booster-Impfung ab dem Tag der Booster-Impfung
- Frisch geimpfte ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung bis 3 Monate nach
der 2. Impfung
- Genesene bis drei Monate nach der Genesung
- Personen die 1- oder 2-mal geimpft, dann genesen und danach geboostert
sind
Seit dem 19.01.2022 wird eine Impfung mit
Johnson&Johnson nur noch als „normale“ Impfung anerkannt, somit
müssen damit geimpfte Personen eine Zweitimpfung nachweisen und dann
zusätzlich entweder die Drittimpfung (Booster) oder aber einen Test
vorlegen.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen
nicht geimpft werden können, müssen dies zusätzlich zum aktuellen Test
durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.