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Errichtung und Inbetriebsetzung von EEG- und KWK-Anlagen
Hier finden Sie alle Informationen und Gesetzestexte, wie Sie den Strom aus EEG- und KWK-Anlagen in das SWT-Netz einspeisen können.
Im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die das Einspeisen von erneuerbaren Energien und von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in das bestehende Versorgungsnetz regelt:
Eigenerzeugungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Betriebsgenehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH. Nur dieser kann auf Grund seiner Kenntnisse der jeweiligen Netzanschlussverhältnisse beurteilen, ob eine Anlage am gewünschten Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden kann.
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1. Anmeldung
Anmeldepflichtig sind alle Neuanlagen und auch alle Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. Die Anmeldung erfolgt mit unserem Formblatt "Antrag zur Genehmigung einer Eigenerzeugungsanlage“. Bitte füllen Sie diesen entsprechenden Antrag vollständig und gut leserlich aus, Sie ersparen sich und uns damit Zeit bei der Bearbeitung des Antrages. Ferner benötigen wir die technischen Datenblätter, Lageplan; bei Photovoltaikanlagen muss das Gebäude, auf dem die Anlage installiert werden soll, markiert sein.
Die ab dem 27.04.2019 genehmigten Erzeugungsanlagen sind nach den neu in Kraft getretenen Vorschriften (TAR Niederspannung 4100, VDE-AR-N 4105, TAR Mittelspannung 4110) zu errichten und folgende Unterlagen sind vom Anlagenerrichter bzw. Anlagenbetreiber einzureichen:
- Die Formulare für Erzeugungsanlagen, Anhang E der VDE-AR-N 4105:2018-11 (Vordrucke VDE) bzw. Anhang E der VDE-AR-N 4110:2018-11
- Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend).
- Nachweis über die Richtlinienkonformität der Erzeugungseinheit (Einheitenzertifikate) gemäß der Anwendungsregel VDE AR-N 4105 am Niederspannungsnetz, TAR Niederspannung 4100 bzw. den Technischen Anschlussregeln am Mittelspannungsnetz (TAR Mittelspannung 4110).
- Nachweis über die Richtlinienkonformität des NA-Schutzes gemäß der Anwendungsregel VDE AR-N 4105 am Niederspannungsnetz, TAR Niederspannung 4100 bzw. den Technischen Anschlussregeln am Mittelspannungsnetz (TAR Mittelspannung 4110).
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2. Netzverträglichkeitsprüfung
Nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen werden wir die Anschlusssituation überprüfen und eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Dabei wird ermittelt, ob ein Anschluss mit der gewünschten Einspeiseleistung am vorgesehenen Netzverknüpfungspunkt möglich ist.
Mit der Einspeisezusage erhalten Sie auch weitere Informationen zur Errichtung der Erzeugungsanlage. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, die Anlage erst nach Vorlage dieser Einspeisezusage zu bestellen.
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3. Formulare zur Anmeldung bzw. Inbetriebsetung einer Erzeugungsanlage (EEG/KWK) im Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH
Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz: Anschluss und Parallelbetrieb gemäß der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:
- Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
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Anmeldung und Inbetriebsetzungsprotokoll
(Vordrucke VDE, E.1 - E.9)
bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie ihn an einspeiser@swt.de - Formblatt zur Anzeige des Messkonzepts bei der Inbetriebsetzung
- Messkonzepte SWT
- Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit
- Checkliste zum Inbetriebsetzungsprotokoll einer Erzeugungsanlage am Mittel- und Niederspannungsnetz
Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Anwendungsregel für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
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Anmeldung und Inbetriebsetzungsprotokoll (Vordrucke VDE, E.1 - E.17)
bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie ihn an einspeiser@swt.de - Formblatt zur Anzeige des Messkonzepts bei der Inbetriebsetzung
- Messkonzepte SWT
- Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft
- Nachweis der Fernsteuerbarkeit
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Checkliste zum Inbetriebsetzungsprotokoll
Strom-Speichersysteme (Niederspannungsnetz)
Mikro-PV-Anlagen
- TAB 2019 Infoblatt Mikro Photovoltaik (PDF, 158 KB)
- Anmeldung "Steckerfertige Erzeugungsanlage" (PDF, 812 KB)
Kundendatenblatt Erzeugungsanlagen
Technische Anschlussbedingungen:
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Technische Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB
2007)
- Ergänzungen des BDEW
- Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung (TAB 2008)
- Ergänzende TAB MIttelspannung SWT
- Technische Anschlussbedingungen für dezentrale Erzeugungsanlagen
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Ergänzende TAB Niederspannung SWT
Fertigstellunsganzeige Strom (Zählerantrag)
Bedienungsanleitung elektronische Drehstromzähler
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4. Inbetriebsetzung der Photovoltaikanlage
Die Inbetriebsetzung wird von einer von Ihnen beauftragten und im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofirma mit dem Formblatt “Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzung“ beantragt. Ferner ist vom Anlagenerrichter ein "Inbetriebsetzungsprotokoll“ komplett auszufüllen und gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber zu unterschreiben. Der Inbetriebsetzungszeitpunkt wird zwischen Ihrer Elektrofirma und unserer zuständigen Abteilung abgestimmt.
- Kundeneigene Zähler sind unzulässig
Bei der Inbetriebnahme ist das ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll mit unseren Netzmonteur durchzusprechen sowie die vollständigen Anlageunterlagen (Umfang gemäß Dokument „Anmeldeverfahren zur Errichtung und Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage“) zu übergeben. Sie bekommen dann eine Kopie des Protokolls zurück zum Verbleib beim Anlagenbetreiber.
Nachweise zum Anschluss von Erzeugungsanlagen
- Für Erzeugungsanlagen die vor dem 27.04.2019 genehmigt wurden gelten die Anlagenzertifikate nach BDEW/VDE und TR8.
- Für Erzeugungsanlagen ab einer maximalen Wirkleistung > 950 kW die nach dem 27.04.2019 genehmigt wurden und nach der Richtlinie VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) errichtet wurden, ist das Standard-Anlagenzertifikat Typ A nachzuweisen.
- Für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung zwischen 135 kW und 950 kW die nach dem 27.04.2019 genehmigt wurden und nach der Richtlinie VDE-AR-N 4110 errichtet wurden, ist das Standard-Anlagenzertifikat (vereinfachtes Anlagenzertifikat) Typ B nachzuweisen.
- Für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung von < 135 kW die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind gilt die Richtlinie VDE-AR-N 4105. Für diese Anlagen sind die entsprechenden Einheitenzertifikate nachzuweisen.
- Für Erzeugungsanlagen größer 135 kW und Anschluss an das Niederspannungsnetz, die nach dem 27.04.2019 genehmigt und errichtet wurden, gilt die VDE-AR-N 4110 und es sind die entsprechen Einheitenzertifikate nachzuweisen. (ein Nachweis durch die Anlagenzertifikate Typ A und B) ist nicht gefordert.
VDE-AR-N 4105
(Niederspannung)VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) Einheitenzertifikate Anlagenzertifikat Typ A Anlagenzertifikat Typ B (vereinfachtes Zertifikat) Erzeugungsanlage Leistung < 135 kW
(Anschluss an MS/NS-Netz)x x Erzeugungsanlage > 135 kW und (Anschluss NS-Netz) x x Erzeugungsanlage Leistung: > 135 – 950 kW
(Anschluss MS-Netz)x x Erzeugungsanlage Leistung: >950 kW
Anschluss MS-Netzx x Hinweise zur Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen
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Marktstammdatenregister
Ab dem 01. Juli 2017 müssen neu zu errichtende Erzeugungsanlagen gemäß § 5 Abs. 1 MaStRV, im Marktstammdatenregister registriert werden. Daher sind die Meldepflichten nach der MaStRV folgendermaßen zu erfüllen:
Das Webportal der Bundenetzagentur zur Registrierung der Erzeuganlage ist unter der Internetseite www.marktstammdatenregister.de zu erreichen. Eine Kopie des Anmeldeformulars ist der SWT spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorzulegen.
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Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft
Bei Photovoltaikanlagen, deren Inbetriebnahme vor der jeweiligen Vergütungsabsenkung nach EEG gefährdet ist, ist folgende Verfahrensweise im Versorgungsnetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH einzuhalten:
Zum Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlagen müssen die Photovoltaikmodule auf der Trägerkonstruktion vollständig installiert und komplett verkabelt und an die jeweiligen Wechselrichter angeschlossen sein. Der Anlagenerrichter sowie der Anlagenbetreiber muss dies in einem separaten Inbetriebnahmeprotokoll – kann beim Netzbetreiber angefordert werden – schriftlich mit Unterschrift bestätigen.
Zur Nachweisführung müssen entsprechend Bilder der PV-Module und deren Verkabelung sowie Bilder der Verkabelung bis zu den entsprechenden Wechselrichter mit dem Datum der Betriebsbereitschaft von der installierten Photovoltaikanlage eingereicht werden.
Vorgehensweise zur Beantragung und Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH ohne Vergütung nach EEG oder KWKG
- siehe Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz
- Erklärung zum Vergütungsverzicht EEG
- Steckerfertige PV-Anlagen
Es erfolgt, nach einer Netzverträglichkeitsprüfung, eine schriftliche Freigabe der Erzeugungsanlage am zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt
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