Offiziele Interpräsentation SWT AöR. SWT Stadtwerke Trier - Installation einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

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  • Installation einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

    Installationshinweise im Netzgebiet der Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

    Das Interesse an Elektromobilität wächst. In wenigen Jahren rechnet die Bundesregierung mit einer Million E-Autos auf deutschen Straßen. Entscheidend für den Erfolg der neuen Mobilität ist, dass sie von Beginn an richtig in das Energiesystem integriert wird. So kann E-Mobilität schnell, kostengünstig und unterstützend für das Gesamtsystem genutzt werden.



    Sie planen aktuell die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs und machen sich daher Gedanken über die verschiedenen Ladeeinrichtungen?

    Für Anlagenerrichter und –betreiber von Ladeeinrichtungen ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen und technischen Anforderungen, die es zu beachten gilt. Neben einer normgerechten Inbetriebnahme muss auch ein sicherer Betrieb der Ladeeinrichtungen gewährleistet werden.


    Zur Installation einer Ladeeinrichtung haben wir einige Informationen und Hinweise zum Anschluss von Ladeeinrichtungen für Sie zusammengestellt:

    • Bewertung der Installation vor Ort

      Für die Bewertung der Installation vor Ort empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem  Elektroinstallateur in Verbindung zu setzen. Nutzen Sie hierzu die ins Bundesinstallateurverzeichnis eingetragene Elektroinstallateure der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH.

      Der Elektroinstallateur kann beurteilen, ob eine Aufladung an dem jeweiligen Stromkreis auch im Langzeitbetrieb unbedenklich und die Zählerverteilung geeignet ist sowie die Kapazität Ihres Hausanschlusses diesen Bedarf deckt.

    • Belastbarkeit ihres Hausanschlusses

      Sollten Sie Zweifel haben, dass Ihr Hausanschluss der zusätzlichen Belastung  gewachsen ist und Sie einen neuen bzw. eine Verstärkung Ihres Hausanschlusses wünschen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit unserem Hausanschlussservice in Verbindung.

    • Anmeldepflicht

      Ladeeinrichtungen ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA sind anmeldepflichtig. Zur Anmeldung ist das Datenblatt „Angebotsanfrage eines Versorgungsanschlusses/Voranmeldung“ und zusätzlich "Datenblatt „Anfrage zur Installation einer Ladeeinrichtung für Elektromobilität" vollständig auszufüllen und  bei der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH einzureichen.


    • Genehmigung

      Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung von mehr als 12 kVA sind gemäß den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen genehmigungspflichtig. Es ist zu beachten, dass einphasige Ladeeinrichtungen nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig sind. Ladesysteme von mehr als 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen.

    • Vermindertes Netznutzungsentgelt

      Die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH bietet für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ein vermindertes Netznutzungsentgelt an, soweit der Verbrauch der Ladeeinrichtung separat gemessen wird und dem Netzbetreiber die Möglichkeit zur netzdienlichen Steuerung der Ladeeinrichtung gegeben wird.

    Für die Ausführung ist die Beauftragung eines zertifizierten Elektroinstallateurs notwendig. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in den "Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH" und in dem technischen Leitfaden „ Ladeinfrastruktur Elektromobilität“.

    Für die Planung und bei der Ausführung der Installation von Ladesystemen für Elektroautos sind die anerkannten Regeln der Technik, gültigen Normen und Technischen Anschlussbedingungen zu beachten.

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