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  • Abschlagszahlung

    Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

  • Bilanzkreismanagement

    Im liberalisierten Gas- und Strommarkt werden die Kunden und Lieferanten in Bilanzkreisen zusammengefasst. Aufgabe des Bilanzkreismanagements ist die Führung eines Bilanzkreises sowie Koordinierung und Abarbeitung der dabei ablaufenden Prozesse.Prämisse jedes Bilanzkreises ist die Tatsache, dass die vom Lieferanten eingestellte Energie  zu jedem Zeitpunkt mit der Abgabe an Kunden deckungsgleich sein muss. Da die dazu notwendige Lastprognose mit einer Unsicherheit  aufgrund der Prognosetemperatur und des prognostizierten Abnahmeverhaltens behaftet ist, kommt es praktisch immer zu Abweichungen zwischen der Einspeisung durch den Lieferanten und der tatsächlichen Abnahme der Kunden. Diese Abweichung wird durch den Netzbetreiber ausgeglichen, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Die dadurch entstehenden Kosten (Regel- und Ausgleichsenergie) werden dem Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt.

  • EEWärmeG

    Das Wärmegesetz legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen muss. Es dient dem Schutz der Umwelt und soll dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern. Ziel ist es, einerseits Ressourcen zu schonen, andererseits aber eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.

  • Emission

    Alle Stoffe, Energien und Strahlungen, die eine Quelle an ihre Umgebung abgibt, werden als Emissionen bezeichnet. Meist sind damit schädliche Stoffe oder Energien gemeint. Schadstoffe können in Rauchgasen, Abluft oder Abfällen enthalten sein. Schadenergien können in Form von Radioaktivität, Elektrosmog oder Lärm übertragen werden. Das Verhindern von Emissionen ist eine der Kernaufgaben des Umwelt- und Klimaschutzes. In der aktuellen Diskussion wird der Begriff Emission vor allem mit gefährlich hohem CO2-Ausstoß in Zusammenhang gebracht.


  • Energiebereitstellungsvertrag

    Regelt die Bedingungen für die Bereitstellung von Energie, vor allem den technischen Bereich. Das heißt welche Temperatur wird zum Objekt geliefert und in welcher Art und Weise kommt diese abgekühlt zurück.

  • Energieliefervertrag

    Regelt die Bedingungen für die Lieferung von Energie, vor allem die Preise, die Art der Abrechnung und die Fälligkeiten. In einer Preisformel ist der Preis nachvollziehbar dargestellt.

  • Gassteuer

    Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

  • Gasverbrauch

    Der Verbrauchswert in m3 ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

  • Gestattungsvertrag

    Regelt die Nutzung der öffentlichen Flächen und Verkehrswege, die zur Verorgung des zu erschließenden Gebiets notwendig sind.

  • Grundpreis

    Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

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