Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Eine entsprechende Anmeldung finden Sie unter:
http://www.bundesnetzagentur.de
Eine Kopie des ausgefüllten Formulars als Bestätigung der Anmeldung des Anlagebetreibers über die Meldung an die BNetzA ist mit einzureichen.
Bei Photovoltaikanlagen, deren Inbetriebnahme vor der jeweiligen Vergütungsabsenkung nach EEG gefährdet ist, ist folgende Verfahrensweise im Versorgungsnetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH einzuhalten:
Zum Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlagen müssen die Photovoltaikmodule auf der Trägerkonstruktion vollständig installiert und komplett verkabelt und an die jeweiligen Wechselrichter angeschlossen sein. Der Anlagenerrichter sowie der Anlagenbetreiber muss dies in einem separaten Inbetriebnahmeprotokoll – kann beim Netzbetreiber angefordert werden – schriftlich mit Unterschrift bestätigen.
Zur Nachweisführung müssen entsprechend Bilder der PV-Module und deren Verkabelung sowie Bilder der Verkabelung bis zu den entsprechenden Wechselrichter mit dem Datum der Betriebsbereitschaft von der installierten Photovoltaikanlage eingereicht werden.