Offiziele Interpräsentation SWT AöR. Veröffentlichungspflichten Differenzmenge Strom

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  • Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom

    Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom
    Bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung
    Belieferung erfolgt mittels synthetischer Lastprofile.

    Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 3 Strom NZV ergeben sich bei Abnahmestellen mit Standardlastprofil- (SLP) Netznutzungsverträgen aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten bereitgestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge zu einer Nachverrechnung an den Lieferanten. Die Skalierung der Lastprofile wird von der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH in der Regel anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.

    Die Mehr-/Mindermengenpreise werden monatsweise ermittelt und gelten für den jeweiligen Monat. Diese Preise gelten jeweils für die gemeinsam mit der  Netznutzungsabrechnung erstellten Mehr-/Mindermengenabrechnung, deren Abrechnungszeitraum in dem genannten Anwendungszeitraum enden.

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