Für Bewerber ohne Busführerschein
Neben den dreijährigen Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer" und "Fachkraft im Fahrbetrieb" gibt es weitere Möglichkeiten, den Busführerschein zu erwerben.
- Sie machen auf eigene Kosten den Busführerschein
- Sie haben Anspruch auf eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter / Rentenversicherungsträger
- Sie haben Anspruch für eine Weiterbildung (Teilqualifikation zum Berufskraftfahrer) durch das Jobcenter
- Sie überzeugen uns mit Ihrer Bewerbung und wir helfen Ihnen, den Busführerschein zu erwerben.
Ausbildung zum Busfahrer bei SWT:
Am ersten Arbeitstag erledigen Sie die Formalien der Einstellung und
beginnen Ihre theoretische Ausbildung mit einem unserer
Verkehrsmeister, der Sie während Ihrer gesamten Ausbildung betreuen
wird.
Dann werden wir mit einer Fahrschule Termine für den theoretischen und
praktischen Fahrschulunterricht festlegen. Der Unterricht in Theorie und
Praxis wird von erfahrenen und spezialisierten Fahrlehrern
durchgeführt. Der Theorieunterricht findet in den Räumlichkeiten der
jeweiligen Fahrschule statt, dort stehen auch Ausbildungsmaterialien
(z.B. Fahrschul-App, PCs) zur Verfügung.
Neben der Führerscheinprüfung muss bei der Industrie- und Handelskammer
(IHK) eine Grundqualifikation durch eine Prüfung nachgewiesen werden,
die dann im Führerschein eingetragen wird. Bei Bedarf wird diese mit
ausgebildet.
Die Ausbildungszeit beträgt 4-8 Wochen, je nach Führerscheinbesitz.
Neben dem Unterricht in der Fahrschule nehmen Sie an unserer
betrieblichen Ausbildung teil (z.B. Tarif, Bedienung Bordrechner,
betriebliche Regelungen, Streckenkunde). Den Betrieb mit Fahrgästen
sowie Linienkenntnisse erlernen Sie zusammen mit einer/m erfahrenen
Kollegin/Kollegen im Anschluss an den Führerscheinerwerb.
Sobald Sie sich auskennen und die Fahrgastbedienung geübt haben, begrüßen wir Sie als vollwertige/n Kollegin/Kollegen. Die Kosten der Ausbildung trägt SWT. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie
sich verpflichten, die Ausbildung abzuschließen und das
Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf von zwei Jahren zu beenden.
Die Probezeit beträgt sechs Monate. Die Einstellung erfolgt unbefristet.