Die Art der Stromerzeugung ist für den Verbraucher an der Steckdose nicht erkennbar. Damit der Stromkunde bei der Wahl seines Versorgers auch das Engagement für den Umweltschutz berücksichtigen kann, hat die EU eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seit 2005 sind alle Stromanbieter verpflichtet, ihre Stromkennzeichnungen zu veröffentlichen. Kunden und Verbraucher erhalten dadurch Informationen über Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des gelieferten Stroms. Die Stromkennzeichnung ist gemäß des neuen Energiewirtschaftsgesetzes spätestens am 1. November eines Jahres auf die Werte des Vorjahres zu aktualisieren. Nachfolgend finden Sie die Stromkennzeichnungen und weitere Informationen für das Lieferjahr 2016.
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