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Wir informieren: Preisanpassung Grundversorgung Gas (G-Kompakt)
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Die gute Nachricht zuerst: Erdgas wird günstiger, SWT senkt die Preise.
Lange Zeit kannten die Gaspreise an der Börse nur eine Richtung: Nach oben. Dies hat sich seit einiger Zeit glücklicherweise geändert. Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie – die in den Krisenzeiten für Stabilität und moderate Preise gesorgt hat – konnten wir die sinkenden Preise an den Beschaffungsmärkten bisher leider noch nicht an unsere Kunden weitergeben. Ab 2025 ist uns dies aber endlich möglich.
Trotz teilweise gestiegener Kosten, die wir nicht beeinflussen können (Netznutzungsentgelt, CO2-Abgabe und Gasspeicherumlage), wirken sich die gesunkenen Beschaffungskosten positiv aus. Wir senken daher den Verbrauchspreis in der Grundversorgung Gas (Tarif „G-Kompakt“) zum 01.01.2025. Der Grundpreis bleibt unverändert.
- Detaillierte Informationen zu Anlass, Voraussetzung und Umfang der Preisanpassung haben unsere betroffenen Kunden postalisch erhalten. Zusätzlich wurden die neuen Preise öffentlich bekannt gegeben. Die Veröffentlichung sowie eine genaue Darstellung der Preise alt (bis 31.12.2024) und neu (ab 01.01.2025) können Sie auf dieser Seite nochmals abrufen.
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie weiter unten.
- Sie möchten noch mehr Geld sparen und sich zugleich Sicherheit und Stabilität in Form einer Preisgarantie bis 30.06.2026 sichern? Kontaktieren Sie unseren Kundenservice und fragen Sie nach unserem „Römergas Garant 26“-Sondertarif. Oder informieren Sie sich auf unserer Homepage www.swt.de bzw. www.roemergas.de.
Die Preisanpassung erfolgt nach den gesetzlichen Voraussetzungen in §5 Abs. 2 und 3 sowie §5a der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV).
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Warum passen die SWT die Preise an?
Lange Zeit kannten die Gaspreise an der Börse nur eine Richtung: Nach oben. Dies hat sich seit einiger Zeit glücklicherweise geändert. Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie – die in den Krisenzeiten für Stabilität und moderate Preise gesorgt hat – konnten wir die sinkenden Preise an den Beschaffungsmärkten bisher leider noch nicht an unsere Kunden weitergeben. Ab 2025 ist uns dies aber endlich möglich, da wir zu guten Konditionen an den Märkten beschaffen konnten. Zwar steigen im Gegenzug auch Kosten, die wir nicht beeinflussen können (Netznutzungsentgelt, CO2-Abgabe und Gasspeicherumlage), jedoch überwiegen die gesunkenen Beschaffungskosten, sodass wir die Preise für unsere Endkunden in der Grundversorgung Gas (Tarif „G-Kompakt“) zum 01.01.2025 senken können.
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Wie verändern sich die Preise?
Die Verbrauchspreise pro Kilowattstunde sinken zum 01. Januar 2025 wie nachfolgend dargestellt. Der Grundpreis bleibt unverändert. Den genauen Umfang der Anpassung (Preis alt / Preis neu) und die Entwicklung der einzelnen Preisbestandteile haben wir für Sie im Preisanpassungsschreiben sowie auf dieser Seite zusammengestellt.
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Was müssen Sie tun?
Ab dem 01. Januar 2025 gelten für Sie automatisch die mitgeteilten, neuen Preise. Daher müssen Sie nichts tun und werden nach wie vor – nahtlos – im Rahmen der Grundversorgung von uns weiterbeliefert.
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Brauchen wir von Ihnen einen Zählerstand zum 31.12.2024?
Grundsätzlich grenzen wir Ihre Verbrauchswerte maschinell ab. Gerne können Sie uns aber einen aktuellen Zählerstand über die genannten Kontaktkanäle übermitteln.
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Welche Tarife sind von der Preisanpassung betroffen?
Die Preisanpassung im Grundversorgungstarif betrifft nur das Produkt „G-Kompakt“. Hier gelten die Anpassungen für alle Verbrauchsstufen (< 300.000 kWh).
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Gibt es alternative Angebote bei der SWT?
Durch einen Wechsel in unseren aktuellen Sondertarif „Römergas Garant 26“ können Sie kräftig sparen. Bei einem Muster-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 25.000 Kilowattstunden z.B. rund 890,00 Euro pro Jahr (bezogen auf ein volles Lieferjahr). Nähere Informationen zu diesem Tarif finden Sie auf www.swt.de oder www.roemergas.de. Alternativ steht Ihnen unser Kundenservice telefonisch, per Mail oder persönlich in unseren Kundenzentren am Viehmarktplatz und in der Ostallee zur Verfügung.
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Was passiert mit Ihren monatlichen Abschlägen?
Ihre monatlichen Abschläge bleiben bis zur nächsten Rechnung unverändert. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, wenn Sie Ihren Abschlag schon früher anpassen möchten – etwa aufgrund veränderter Verbrauchsgewohnheiten.
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Warum erhalten Sie so viel „Papierkram“?
Wie in vielen Bereichen des Lebens, macht der Gesetzgeber auch in der Energiewirtschaft zahlreiche Vorgaben – insbesondere was die Grundversorgung betrifft. Daher sind wir verpflichtet, Ihnen neben dem Preisanpassungsschreiben nach den gesetzlichen Anforderungen auch das vollständige Preisblatt zur Verfügung zu stellen. Ebenso eine detaillierte Darstellung der Kostenentwicklung.
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Sie haben mehrere Verbrauchsstellen, aber nicht für alle eine Preisanpassung erhalten?
Ob bzw. wann Sie eine Preisanpassung bekommen, hängt von Ihrem Tarif ab. Die oben beschriebene Preisanpassung bezieht sich nur auf die Grundversorgung und damit auf den Tarif mit dem Namen „G-Kompakt“. Haben Sie weitere Verbrauchsstellen und hierfür noch kein Schreiben bekommen, kann dies daran liegen, dass Sie dort in einem Sondertarif (z.B. „Römergas“) sind, der nicht von dieser Preisanpassung betroffen ist. Steht dort ebenfalls eine Preisanpassung im Raum, werden sie darüber fristgerecht und separat informiert.
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