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  • 1928 Die Baugenehmigung für das erste Trierer Hallenbad

    1928 Die Baugenehmigung für das erste Trierer Hallenbad

    Lange Diskussion um Standort und Finanzierung des ersten Trierer Hallenbades

    Nach Ende des ersten Weltkrieges haben viele Trierer den Bau eines neuen Hallenbades gefordert und entfachten damit eine Debatte um den möglichen Standort. Drei Plätze waren in der näheren Auswahl: der Porta Nigra Platz, das Gartengelände am Augustinerhof (jetzt Parkplatz) und das Scheublysche Gelände Ecke Gerberstraße/Südallee. Lange Zeit konnte keine Einigung erzielt werden. 

    Erst 1928 wurde das Bauvorhaben wieder aktuell: In diesem Jahr hat die Stadt ihr Elektrizitätswerk einschließlich innegehabter Konzessionen an das Rheinisch-Westfälische-Elektrizitätswerk (RWE) verkauft und zog damit die Kritik der Bevölkerung auf sich. Um sich mit den Trierer Bürgern wieder auszusöhnen, stellte die Stadt daraufhin die Einnahmen aus dem Verkauf des Kraftwerkes Wehrden/Saar für den Bau des ersten Trierer Hallenbades zur Verfügung.

    Am 28. September 1928 stimmte die Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich dem Bauvorhaben zu. Bei der Abstimmung unterlag zunächst der Platz am Augustinerhof. Die Abstimmung über die beiden anderen Plätze verlief unentschieden 19 gegen 19 Stimmen. Da aber damaligem Recht bei unentschiedener Abstimmung der Oberbürgermeister entscheiden konnte, kam das Grundstück Gerberstraße/Südallee zum Zuge.


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