- SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH
N - Strategie Anlagen und Netze/Regulierungsmanagement/Umwelt- und Arbeitsschutz
Ostallee 7 – 13
54290 Trier
Einen Netzanschlussvertrag Biogas werden wir Ihnen zeitgleich mit unserer Mitteilung über die Netzanschlussprüfung vorlegen. An diesen halten wir uns drei Monate gebunden. Danach sind wir berechtigt, die reservierte Kapazität anderweitig zu vergeben. Nach Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages werden wir dann gemeinsam mit Ihnen den Netzanschluss planen. Spätestens nach 18 Monaten kann dann mit dem Bau begonnen werden. Bezüglich des von Ihnen geplanten Netzanschlusspunktes werden wir nach Möglichkeit Ihren Wünschen nachkommen. Falls der von Ihnen gewünschte Netzanschlusspunkt von uns nicht realisiert werden kann, werden wir Ihnen die Gründe benennen und nach § 41c Absatz 7 GasNZV einen alternativen Anschlusspunkt im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit vorschlagen. Rechtzeitig vor Fertigstellung der Anlage werden wir Ihnen einen Einspeisevertrag Biogas zukommen lassen.
Nach Fertigstellung der Anlage und Unterzeichnung des Einspeisevertrages Biogas können Sie dann Biogas in das Netz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH einspeisen. Die Vergütung der Biogaseinspeisung werden wir im Gutschriftverfahren ausführen, so dass Sie keine Rechnungen für uns zu erstellen brauchen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie nach unserer Bearbeitung.