Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom
Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom
Bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung
Belieferung erfolgt mittels synthetischer Lastprofile.
Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 3 Strom NZV ergeben sich bei
Abnahmestellen mit Standardlastprofil- (SLP) Netznutzungsverträgen aus
der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten
bereitgestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen
Energie. Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten,
eine Mindermenge zu einer Nachverrechnung an den Lieferanten. Die
Skalierung der Lastprofile wird von der SWT Stadtwerke Trier
Versorgungs-GmbH in der Regel anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben.
Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.
Die Mehr-/Mindermengenpreise werden monatsweise ermittelt und gelten für
den jeweiligen Monat. Diese Preise gelten jeweils für die gemeinsam mit
der Netznutzungsabrechnung erstellten Mehr-/Mindermengenabrechnung,
deren Abrechnungszeitraum in dem genannten Anwendungszeitraum enden.