Offiziele Interpräsentation SWT AöR. Einspeisung Strom aus PV- und KWK-Anlagen in das Netz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

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  • Errichtung und Inbetriebsetzung von EEG- und KWK-Anlagen

    Hier finden Sie alle Informationen und Gesetzestexte, wie Sie den Strom aus EEG- und KWK-Anlagen in das SWT-Netz einspeisen können.

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    Aufgrund zahlreicher Nachfragen finden Sie hier zunächst wichtige Informationen rund um den Anschluss von sogenannten "Balkonanlagen": Steckerfertige PV-Anlagen für den Balkon sind eine einfache Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen. Dabei sind mehrere Punkte zu beachten. Mehr dazu finden Sie hier.

    Informationen zum Anschluss von Erzeugungsanlagen an unser Versorgungsnetz


    Im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die das Einspeisen von erneuerbaren Energien und von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in das bestehende Versorgungsnetz regelt:


    Eigenerzeugungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Betriebsgenehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH. Nur dieser kann auf Grund seiner Kenntnisse der jeweiligen Netzanschlussverhältnisse beurteilen, ob eine Anlage am gewünschten Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden kann.


    • 1. Anmeldung

      Anmeldepflichtig sind alle Neuanlagen und auch alle Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. Die Anmeldung erfolgt mit unserem Formblatt "Antrag zur Genehmigung einer Eigenerzeugungsanlage“. Bitte füllen Sie diesen entsprechenden Antrag vollständig und gut leserlich aus, Sie ersparen sich und uns damit Zeit bei der Bearbeitung des Antrages. Ferner benötigen wir die technischen Datenblätter, Lageplan; bei Photovoltaikanlagen muss das Gebäude, auf dem die Anlage installiert werden soll, markiert sein.

      Die ab dem 27.04.2019 genehmigten Erzeugungsanlagen sind nach den neu in Kraft getretenen Vorschriften (TAR Niederspannung 4100, VDE-AR-N 4105, TAR Mittelspannung 4110) zu errichten und folgende Unterlagen sind vom Anlagenerrichter bzw. Anlagenbetreiber einzureichen:
      • Die Formulare für Erzeugungsanlagen, Anhang E der VDE-AR-N 4105:2018-11 (Vordrucke VDE) bzw. Anhang E der VDE-AR-N 4110:2018-11
      • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend).
      • Nachweis über die Richtlinienkonformität der Erzeugungseinheit (Einheitenzertifikate) gemäß der Anwendungsregel VDE AR-N 4105 am Niederspannungsnetz, TAR Niederspannung 4100 bzw. den Technischen Anschlussregeln am Mittelspannungsnetz (TAR Mittelspannung 4110).
      • Nachweis über die Richtlinienkonformität des NA-Schutzes gemäß der Anwendungsregel VDE AR-N 4105 am Niederspannungsnetz, TAR Niederspannung 4100 bzw. den Technischen Anschlussregeln am Mittelspannungsnetz (TAR Mittelspannung 4110).


    • 2. Netzverträglichkeitsprüfung

      Nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen werden wir die Anschlusssituation überprüfen und eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Dabei wird ermittelt, ob ein Anschluss mit der gewünschten Einspeiseleistung am vorgesehenen Netzverknüpfungspunkt möglich ist.

      Anschließend teilen wir Ihnen schriftlich mit, ob die Anlage in der gewünschten Größe installiert und betrieben werden kann. Sollte eine Einspeisung mit der gewünschten Einspeiseleistung nicht möglich sein, wird die maximale Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt ermittelt.

      Mit der Einspeisezusage erhalten Sie auch weitere Informationen zur Errichtung der Erzeugungsanlage. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, die Anlage erst nach Vorlage dieser Einspeisezusage zu bestellen.


    • 3. Formulare zur Anmeldung bzw. Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage (EEG/KWK) im Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

      Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz: Anschluss und Parallelbetrieb gemäß der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:


      Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz



      Mikro-PV-Anlagen


      Kundendatenblatt Erzeugungsanlagen


      Technische Anschlussbedingungen:


      Bedienungsanleitung elektronische Drehstromzähler


    • 4. Inbetriebsetzung der Photovoltaikanlage

      Die Inbetriebsetzung wird von einer von Ihnen beauftragten und im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofirma mit dem Formblatt “Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzung“ beantragt. Ferner ist vom Anlagenerrichter  ein "Inbetriebsetzungsprotokoll“ komplett auszufüllen und gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber zu unterschreiben. Der Inbetriebsetzungszeitpunkt wird zwischen Ihrer Elektrofirma und unserer zuständigen Abteilung abgestimmt.
      • Kundeneigene Zähler sind unzulässig
      Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass ab dem 01.01.2012 keine kundeneigenen Einspeisezähler, die nicht von einem dritten Messstellenbetreiber betrieben werden, mehr eingebaut werden dürfen. Der Anlagenbetreiber hat ab diesem Zeitpunkt nur noch die Wahl, ob er den zuständigen Netzbetreiber, in diesem Fall die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH, oder einen fachkundigen Dritten als Messstellenbetreiber nimmt. Und zwar betrifft dies sämtliche Anlagen, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen, auch solche der Kraft-Wärme-Kopplung, sofern sie nach dem EEG vergütet werden. Wie Sie aufgrund der zahlreichen Berichterstattungen in den Medien sicherlich mitbekommen haben, hat die Bundesregierung zur Einleitung der Energiewende ein Maßnahmenpaket entwickelt, das die Änderung zahlreicher Gesetze und Verordnungen vorsieht. Eine dieser Änderungen betrifft zahlreiche Regelungen des EEG, welche  ab dem o.g. Zeitpunkt zu beachten sind. Da aufgrund der Liberalisierung des  Messwesens im Rahmen des Messstellenbetriebs und nunmehr auch bei dem Betrieb des Einspeisezählers diverse Prozesse und Anforderungen zu beachten sind, soll der Anlagenbetreiber dem Gesetzgeber zufolge nicht mehr selbst Betreiber des Einspeisezählers sein können.

      Bei der Inbetriebnahme ist das ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll mit unseren Netzmonteur durchzusprechen sowie die vollständigen Anlageunterlagen (Umfang gemäß Dokument „Anmeldeverfahren zur Errichtung und Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage“) zu übergeben. Sie bekommen dann eine Kopie des Protokolls zurück zum Verbleib beim Anlagenbetreiber.


    Nachweise zum Anschluss von Erzeugungsanlagen

    • Für Erzeugungsanlagen die vor dem 27.04.2019 genehmigt wurden gelten die Anlagenzertifikate nach BDEW/VDE und TR8.
    • Für Erzeugungsanlagen ab einer maximalen Wirkleistung > 950 kW die nach dem 27.04.2019 genehmigt wurden und nach der Richtlinie VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) errichtet wurden, ist das Standard-Anlagenzertifikat Typ A nachzuweisen.
    • Für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung zwischen 135 kW und 950 kW die nach dem 27.04.2019 genehmigt wurden und nach der Richtlinie VDE-AR-N 4110 errichtet wurden, ist das Standard-Anlagenzertifikat (vereinfachtes Anlagenzertifikat) Typ B nachzuweisen.
    • Für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung von < 135 kW die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind gilt die Richtlinie VDE-AR-N 4105. Für diese Anlagen sind die entsprechenden Einheitenzertifikate nachzuweisen.
    • Für Erzeugungsanlagen größer 135 kW und Anschluss an das Niederspannungsnetz, die nach dem 27.04.2019 genehmigt und errichtet wurden, gilt die VDE-AR-N 4110 und es sind die entsprechen Einheitenzertifikate nachzuweisen. (ein Nachweis durch die Anlagenzertifikate Typ A und B) ist nicht gefordert.


    VDE-AR-N 4105
    (Niederspannung)
    VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) Einheitenzertifikate Anlagenzertifikat Typ A Anlagenzertifikat Typ B (vereinfachtes Zertifikat)
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    Hinweise zur Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen

    • Marktstammdatenregister

      Ab dem 01. Juli 2017 müssen neu zu errichtende Erzeugungsanlagen gemäß § 5 Abs. 1 MaStRV, im Marktstammdatenregister registriert werden. Daher sind die Meldepflichten nach der MaStRV folgendermaßen zu erfüllen:
      Das Webportal der Bundenetzagentur zur Registrierung der Erzeuganlage ist unter der Internetseite www.marktstammdatenregister.de zu erreichen. Eine Kopie des Anmeldeformulars ist der SWT spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorzulegen.


    • Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft

      Bei Photovoltaikanlagen, deren Inbetriebnahme vor der jeweiligen Vergütungsabsenkung nach EEG gefährdet ist, ist folgende Verfahrensweise im Versorgungsnetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH einzuhalten:

      Zum Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlagen müssen die Photovoltaikmodule auf der Trägerkonstruktion vollständig installiert und komplett verkabelt und an die jeweiligen Wechselrichter angeschlossen sein. Der Anlagenerrichter sowie der Anlagenbetreiber muss dies in einem separaten Inbetriebnahmeprotokoll – kann beim Netzbetreiber angefordert werden – schriftlich mit Unterschrift bestätigen.

      Zur Nachweisführung müssen entsprechend Bilder der PV-Module und deren Verkabelung sowie Bilder der Verkabelung bis zu den entsprechenden Wechselrichter mit dem Datum der Betriebsbereitschaft von der installierten Photovoltaikanlage eingereicht werden.


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