Egal ob Porta Nigra, Kaiserthemen oder Mariensäule: Alle Sehenswürdigkeiten in Trier werden illuminiert, sobald die Dunkelheit in Trier einzieht. Das verleiht der Innenstadt ein ganz besonderes Flair. Darüber hinaus erhellen über 14.500 Lichtpunkte die Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet. Das sieht nicht nur gut aus, sondern erhöht auch die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Für diese hoheitliche Aufgabe ist seit dem 1. Januar 2016 die Stadtwerke Trier AöR verantwortlich.
Optimierter Betrieb
Wir reparieren, überprüfen und reinigen die öffentliche Beleuchtung im gesamten Stadtgebiet regelmäßig im erforderlichen Turnus – je nach Leuchtmittel. Um die Betriebskosten zu minimieren, möchten wir die Anzahl der unterschiedlichen Leuchtentypen reduzieren. Ein Beispiel: Zum 1. Januar 2016 waren rund 120 unterschiedliche Straßenleuchten-Typen im Einsatz. Diese wollen wir innerhalb der nächsten Jahre auf nur fünf unterschiedliche, sehr energieeffiziente LED- Leuchtentypen gemäß den Vorgaben des Lichtmasterplans der Stadt Trier reduzieren. So erzielen wir Einkaufsvorteile und können die Lager– und Instandhaltungskosten minimieren.
Intelligente Beleuchtung mit Mehrwert
Intelligente Beleuchtung mit Mehrwert – so könnte man unsere Ziele für die nahe Zukunft in einem Satz zusammenfassen. Dazu zählen beispielsweise energieeffiziente Leuchtmittel, die über ein intelligentes Datenmanagementsystem gesteuert und gewartet werden können. Auch die punktgenaue Beleuchtung möglichst ohne Energieverluste spielt eine wichtige Rolle. Darüber hinaus prüfen wir, inwiefern die Beleuchtungsinfrastruktur zusätzlich genutzt werden kann – beispielsweise für den Installation eines öffentlichen WLANs, die Einrichtung neuer Ladepunkte für die Elektromobilität oder den Aufbau neuer Informationstechnologie beispielsweise in Sachen Mobilität, Sicherheit oder Wetter. So wägen wir im Zuge des Betriebs der öffentlichen Beleuchtung zwischen ökologischen, gestalterischen und ökonomischen Interessen ab und haben dabei stets die Innovationsmöglichkeiten im Blick, die dieses „alte“ Thema vor dem Hintergrund der neuen technologischen Entwicklungen bietet.
Satzung sorgt für Transparenz
Aktuell werden die laufenden Kosten für die öffentliche Beleuchtung im städtischen Haushalt verrechnet. Eine separate Steuer oder jährliche Gebühren gibt es nicht. Daran wird sich auch nichts ändern. Aber aufgrund der neuen hoheitlichen Aufgabenverteilung sind wir – die SWT-AöR - bei Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen dazu verpflichtet, die Finanzierung über Anliegerbeiträge – ähnlich der Regelung beim Straßenausbau - sicherzustellen. Die entsprechende Satzung finden Sie als PDF-Download in der rechten Spalte.