Offiziele Interpräsentation SWT AöR. SWT Stadtwerke Trier - Für Bewerber ohne Busführerschein

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    Für Bewerber ohne Busführerschein

    Neben den dreijährigen Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer" und "Fachkraft im Fahrbetrieb" gibt es weitere Möglichkeiten, den Busführerschein zu erwerben.

    1. Sie machen auf eigene Kosten den Busführerschein
    2. Sie haben Anspruch auf eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter / Rentenversicherungsträger
    3. Sie haben Anspruch für eine Weiterbildung (Teilqualifikation zum Berufskraftfahrer) durch das Jobcenter
    4. Sie überzeugen uns mit Ihrer Bewerbung und wir helfen Ihnen, den Busführerschein zu erwerben.

    Ausbildung zum Busfahrer bei SWT:

    Am ersten Arbeitstag erledigen Sie die Formalien der Einstellung und beginnen Ihre theoretische Ausbildung mit einem unserer Verkehrsmeister, der Sie während Ihrer gesamten Ausbildung betreuen wird.

    Dann werden wir mit einer Fahrschule Termine für den theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht festlegen. Der Unterricht in Theorie und Praxis wird von erfahrenen und spezialisierten Fahrlehrern durchgeführt. Der Theorieunterricht findet in den Räumlichkeiten der jeweiligen Fahrschule statt, dort stehen auch Ausbildungsmaterialien (z.B. Fahrschul-App, PCs) zur Verfügung.

    Neben der Führerscheinprüfung muss bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Grundqualifikation durch eine Prüfung nachgewiesen werden, die dann im Führerschein eingetragen wird. Bei Bedarf wird diese mit ausgebildet.

    Die Ausbildungszeit beträgt 4-8 Wochen, je nach Führerscheinbesitz. Neben dem Unterricht in der Fahrschule nehmen Sie an unserer betrieblichen Ausbildung teil (z.B. Tarif, Bedienung Bordrechner, betriebliche Regelungen, Streckenkunde). Den Betrieb mit Fahrgästen sowie Linienkenntnisse erlernen Sie zusammen mit einer/m erfahrenen Kollegin/Kollegen im Anschluss an den Führerscheinerwerb.

    Sobald Sie sich auskennen und die Fahrgastbedienung geübt haben, begrüßen wir Sie als vollwertige/n Kollegin/Kollegen. Die Kosten der Ausbildung trägt SWT. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich verpflichten, die Ausbildung abzuschließen und das Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf von zwei Jahren zu beenden.

    Die Probezeit beträgt sechs Monate. Die Einstellung erfolgt unbefristet.

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