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  • Erklärung zur Barrierefreiheit
Natürlich von den Stadtwerken Trier.
Wir denken heute schon an morgen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die SWT AöR, Stadtwerke Trier (SWT) sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die zentrale Webseite der SWT-Gruppe, www.swt.de, sowie die Konzernseiten www.roemerstrom.de, www.roemergas.de, www.aeppes.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind teilweise vereinbar mit der

  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).

Die Stadtwerke Trier sind bemüht, ihre Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Seiten werden strukturiert mit Überschriften, Absätzen und anderen Elementen. Durch die Verwendung von Templates wird eine saubere Trennung von Struktur, Layout und Inhalt gewährleistet.

Dem Nutzer ist es durch diese Strukturierung möglich, die Inhalte der Webseite auch über Hilfsgeräte wie Bildschirmlesegeräten/Screenreadern zu erfassen. Die gesamte Seite ist sowohl per Maus als auch Tastatur bedienbar.

Dennoch können an einzelnen Stellen noch Barrieren bestehen. Diese Mängel werden sukzessive im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses behoben.

Für die Zukunft ist geplant, mehr Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine Verbesserung ist fortlaufend geplant.

Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

  • Es können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis nicht vollständig den Anforderungen entspricht (WCAG 1.4.3 – Kontrast Minimum). Dies ergibt sich aus dem Corporate Design.
  • Einzelne Bedienelemente sind nicht korrekt zugeordnet oder beschriftet.
  • Nicht alle grafischen Elemente sind mit barrierefreien Alternativtexten versehen.
  • Vereinzelte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
  • Download-Dateien werden teilweise in proprietären Formaten (z. B. Word, Excel) angeboten, da eine alternative Bereitstellung nicht immer möglich ist.
  • Durch iframes eingebettete Fremdinhalte sind evtl. nicht barrierefrei gestaltet.

Unverhältnismäßige Belastung

Wegen unverhältnismäßige Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • Audio-Dateien (mehrheitlich)
  • Videos (mehrheitlich)
  • Preisrechner/Abfrageanwendungen (mehrheitlich)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4. Oktober 2023 erstellt und am 01.07.2025 aktualisiert.

Sie beruht auf einer Kombination aus manueller Prüfung und automatisierten Tests, bei der folgende Prinzipien überprüft wurden:

  • Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
  • Prinzip 2: Bedienbarkeit
  • Prinzip 3: Verständlichkeit
  • Prinzip 4: Robustheit

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere Onlineredaktion unter kommunikation@swt.de an.

Ansprechpartner sind Carsten Grasmück und Christian Riebold, SWT AöR, Ostallee 7-13, 54290 Trier, Telefon: 0651/717-0.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden. Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Weitere Informationen zum

Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/.

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