Offiziele Interpräsentation SWT AöR. SWT Stadtwerke Trier - Erklärung zur Barrierefreiheit

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  • Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die SWT AöR, Stadtwerke Trier (SWT) sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die zentrale Webseite der SWT-Gruppe, www.swt.de, sowie die Konzernseiten www.roemerstrom.de, www.roemergas.de, www.aeppes.de.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Websites sind teilweise vereinbar mit der
    • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und der
    • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Die Stadtwerke Trier sind bemüht, ihre Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Seiten werden strukturiert mit Überschriften, Absätzen und anderen Elementen. Durch die Verwendung von Templates wird eine saubere Trennung von Struktur, Layout und Inhalt gewährleistet.

    Dem Nutzer ist es durch diese Strukturierung möglich, die Inhalte der Webseite auch über Hilfsgeräte wie Bildschirmlesegeräten/Screenreadern zu erfassen.

    Die Kontraste sind so gewählt, dass sich die Schrift von der Hintergrundfarbe ausreichend absetzt.

    Trotzdem kann es an einigen Stellen zu fehlenden Auszeichnungen kommen, zum Beispiel zu fehlenden Alt-Texte zu Fotos. Wir tragen diese in einem stetigen Prozess nach.

    Wegen unverhältnismäßige Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:
    • PDF-Dokumente (mehrheitlich)<
    • Audio-Dateien (mehrheitlich)
    • Videos (mehrheitlich)
    • Preisrechner/Abfrageanwendungen (mehrheitlich)

    Für die Zukunft ist geplant, mehr Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.



    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 4. Oktober 2023 erstellt.

    Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung und einer externe Bewertung, die folgende Prinzipien untersucht hat:  

    Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
    Prinzip 2: Bedienbarkeit
    Prinzip 3: Verständlichkeit
    Prinzip 4: Robustheit



    Feedback und Kontaktangaben

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere Onlineredaktion unter kommunikation@swt.de an.

    Ansprechpartner sind Carsten Grasmück und Christian Riebold, SWT AöR, Ostallee 7-13, 54290 Trier, Telefon: 0651/717-0.



    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden. Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Weitere Informationen zum
    Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/.



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