Offiziele Interpräsentation SWT AöR. Veröffentlichungspflichten Gas Netzanschluss

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  • Netzanschluss

    Niederdruckanschlussbedingungen

    Die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach der Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung bzw. Niederspannungsanschlussverordnung vom 1. November 2006 jedermann an sein Niederuck- bzw. Niederspannungsnetz anzuschliessen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas bzw. Strom in Niederdruck/Niederspannung zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der Netzanschlussverordnung gelten die ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Trier zur NAV sowie das Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen.

    Diese Netzanschluss- und Netzanschlussbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV bzw. AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle nach dem 12. Juli 2005 bestehenden Anschlussverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Erdgas- bzw. Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Erdgas und Strom in Niederdruck/Niederspannung nutzen.

    Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen liegen in den Geschäftsräumen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

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