Netzanschluss
Niederdruckanschlussbedingungen
Die
SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH ist ab dem 8. November 2006
verpflichtet, nach der Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung bzw.
Niederspannungsanschlussverordnung vom 1. November 2006 jedermann an
sein Niederuck- bzw. Niederspannungsnetz anzuschliessen und die Nutzung
des Anschlusses zur Entnahme von Gas bzw. Strom in
Niederdruck/Niederspannung zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen
Bedingungen der Netzanschlussverordnung gelten die ergänzenden
Bestimmungen der Stadtwerke Trier zur NAV sowie das Preisblatt zu den
ergänzenden Bedingungen.
Diese Netzanschluss- und Netzanschlussbedingungen gelten auch für alle
Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 durch
Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen
Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV bzw. AVBEltV begründet
worden sind, sowie für alle nach dem 12. Juli 2005 bestehenden
Anschlussverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das
Erdgas- bzw. Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Erdgas und Strom in
Niederdruck/Niederspannung nutzen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen liegen in
den Geschäftsräumen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH aus. Auf
Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern
unentgeltlich ausgehändigt.