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Stromkennzeichnung
Die Art der Stromerzeugung ist für den Verbraucher an der Steckdose nicht erkennbar. Damit der Stromkunde bei der Wahl seines Versorgers auch das Engagement für den Umweltschutz berücksichtigen kann, hat die EU im Jahr 2005 eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Kunden und Verbraucher erhalten dadurch Informationen über Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des gelieferten Stroms.
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Stromkennzeichnung gemäß Energiewirtschaftsgesetz
Die Stromkennzeichnung ist spätestens am 1. November eines Jahres auf die Werte des Vorjahres zu aktualisieren. Nachfolgend finden Sie die Stromkennzeichnungen und weitere Informationen für das Lieferjahr 2022 - Stand 25.10.2023.
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