Offiziele Interpräsentation SWT AöR. SWT Stadtwerke Trier - Rollout: Die schlauen Zähler kommen.

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    Rollout: Die schlauen Zähler kommen.

    Der Rollout für den Einbau intelligenter Messsysteme startet. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir dazu verpflichtet, innerhalb von drei Jahren zehn Prozent der Pflichteinbauten zu schaffen.

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mit Wirkung zum 17. Februar 2020 die Markterklärung zum Rollout intelligenter Messsysteme veröffentlicht. Darin stellt das BSI fest, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den gesetzlichen Vorgaben genügen. Damit liegen nun die Voraussetzungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Rollout intelligenter Messsysteme vor.

    Die Pflicht gilt ab 2020 für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch (Durchschnittswert der letzten drei Jahre) ab 6.000 Kilowattstunden (kWh). Das bedeutet jedoch nicht, dass sofort sämtliche infrage kommenden Kunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. In den ersten drei Jahren müssen die grundzuständigen Messstellenbetreiber nur zehn Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle mit diesen Systemen ausstatten.

    • Wie lautet der Fahrplan in Trier? Wann geht es los?

      Wir installieren bis 2028 rund 7.500 Smart-Meter-Gateways, bis 2032 sollen es dann rund 11.500 (100 %) sein. Allerdings zögerte der lokale Messstellenbetreiber den Startschuss noch ein wenig hinaus. Aus gutem Grund: Die technischen Möglichkeiten der aktuellen Modelle sind noch sehr begrenzt. Derzeit, also zu Beginn des Rollouts, stehen lediglich vier von 13 Standard-Tarifanwendungsfällen (TAF) zur Verfügung. Für weitere TAF benötigen die Hersteller Re-Zertifizierungen.

    • Gibt es Ausnahmen von der Einbaupflicht?

      Bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh hat der Messstellenbetreiber die Wahl, bis 2032 die alten analogen Zähler lediglich gegen eine moderne Messeinrichtung zu tauschen.
      Auch bei anderen Endverbrauchern kann sich der Messstellenbetreiber noch auf eine Ausnahmeregelung für den Einbau intelligenter Messsysteme berufen. Das betrifft:
      • Messsysteme für Stromerzeugungsanlagen, die entsprechend dem EEG bzw. KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) betrieben werden.
      • Anlagen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die von Netzentgelten und Konzessionsabgaben ganz oder teilweise befreit sind (zum Beispiel Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen oder Wallboxen).
      • Erzeuger zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung, also zum Beispiel Haushalte mit einer Photovoltaikanlage.
      • Ebenfalls ausgenommen sind Anlagen mit Jahresverbräuchen von mehr als 100.000 kWh sowie Messstellen, bei denen eine registrierende Lastgangmessung erfolgt.

    Welche Rolle spielen intelligente Messsysteme für die Energiewende?

    Der Beginn des Rollouts für Smart Meter markiert den Einstieg in die Digitalisierung der Energiewende. Durch die Vernetzung digitaler Messgeräte mit den Smart-Meter-Gateways bildet sich nach und nach eine zentrale Kommunikationsplattform intelligenter Messsysteme. Diese Plattform erlaubt es, Zähler und technische Anlagen sicher in ein intelligentes Energienetz einzubinden und zu steuern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die weitere Entwicklung der Digitalisierung des Energiemarktes in einem „Fahrplan“ zusammengestellt. Gesamtziel dieses Plans ist es, „bis 2030 möglichst viele Messstellen mit Smart-Meter-Gateways auszustatten und möglichst viele energiewenderelevante Anwendungen über sichere Gateways laufen zu lassen“.

    So sollen EEG-/KWKG-Anlagen schnellstmöglich „über BSI-zertifizierte Smart-Meter-Gateways und nach den technischen Richtlinien und Schutzprofilen des BSI gesteuert und angebunden werden“. Gleiches gilt in Zukunft auch für flexible Verbraucher wie private Ladeeinrichtungen von Elektromobilen, Heimspeicher und Wärmepumpen.

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