Die Nachrüstung ist erforderlich, um das systematische Abschalten bei 50,2 Hz zu vermeiden, da dies zu einer Netzdestabilisierung führen würde. Gemäß dieser Verordnung, werden die Netzbetreiber mit der Durchführung zur Nachrüstung dieser Anlagen beauftragt:
Die Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sind gemäß § 8 SysStabV verpflichtet, die Nachrüstung nach den §§ 4, 5 und 7 SysStabV durch eine Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 durchführen zu lassen.
Für die Anlagenbetreiber die der Nachrüstung dieser Anlagen unterliegen sind die erforderlichen Arbeiten, die der Verteilnetzbetreiber bis zu dem 31.12.2014 pflichtgemäß durchführen muss, wird in der Regel durch einen von der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH beauftragten qualifizierten Dienstleister durchgeführt und ist für den Anlagenbetreiber in diesem Fall kostenlos.
Von dieser Regelung sind folgende Anlagen betroffen:
Im NS-Netz:
- bei Anlagen > 10 kWp und dem Inbetriebnahmezeitpunkt 31.08.2005 – 01.01.2012
- bei Anlagen > 100 kWp und dem Inbetriebnahmezeitpunkt ab 01.04.2001 – 01.01.2012
Im MS-Netz:
- bei Anlagen > 30 kWp und dem Inbetriebnahmezeitpunkt ab 01.04.2001 und vor dem 01.01.2009
Die Verordnung verpflichtet aber auch die Betreiber von PV-Anlagen, Ihren Netzbetreiber bei der Umrüstung der Anlage zu unterstützen. Auch Ihre Anlage(n) muss/müssen aufgrund der Verordnung überprüft und ggf. nachgerüstet werden.
Downloads zur Systemstabilisierungsverordnung:
-
Abfragebogen für den Anlagenbetreiber
-
Ausfüllhilfe für den Anlagenbetreiber
-
Begleitschreiben BMWi
Für weitere Fragen zur Nachrüstung Ihrer Anlage wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium, den Netzbetreibern, dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), dem BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. Antworten erarbeitet, die Sie unter
http://www.solarwirtschaft.de/betreiber.html oder
www.bdew.de/50-2Hz oder
www.zveh.de/50-2-hz einsehen können.