Für den Netzanschluss einer Bioerdgasanlage nach der GasNZV müssen Sie
ein schriftliches Netzanschlussbegehren bei uns einreichen. Bitte senden Sie hierzu das ausgefüllte
Datenblatt zur Einspeisung von Biogas an die folgende Adresse:
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SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH
T-G/ Planung und Geoinformation/Regulierungsmanagement
Ostallee 7 – 13
54290 Trier
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E-Mail: einspeiser@swt.de
Nach Eingang der Unterlagen teilen wir Ihnen als potenziellen
Netzanschlussnehmer/Anlagenbetreiber innerhalb von einer Woche mit, ob
zusätzliche Unterlagen nachzureichen sind. Ab Eingang Ihrer
vollständigen Unterlagen bei uns, werden wir Ihnen innerhalb von zwei
Wochen die durchzuführenden Prüfungen und die dafür anfallenden Kosten
mitteilen. Sobald Sie die Vorauszahlung in Höhe von 25 % der
Prüfungskosten gemäß § 41c Absatz 4 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
geleistet haben, werden wir Ihnen innerhalb von drei Monaten das
Ergebnis unserer Netzanschlussprüfung schriftlich mitteilen.
Einen Netzanschlussvertrag Biogas werden wir Ihnen zeitgleich mit
unserer Mitteilung über die Netzanschlussprüfung vorlegen. An diesen
halten wir uns drei Monate gebunden. Danach sind wir berechtigt, die
reservierte Kapazität anderweitig zu vergeben. Nach Unterzeichnung des
Netzanschlussvertrages werden wir dann gemeinsam mit Ihnen den
Netzanschluss planen. Spätestens nach 18 Monaten kann dann mit dem Bau
begonnen werden. Bezüglich des von Ihnen geplanten Netzanschlusspunktes
werden wir nach Möglichkeit Ihren Wünschen nachkommen. Falls der von
Ihnen gewünschte Netzanschlusspunkt von uns nicht realisiert werden
kann, werden wir Ihnen die Gründe benennen und nach § 41c Absatz 7
GasNZV einen alternativen Anschlusspunkt im Rahmen der wirtschaftlichen
Zumutbarkeit vorschlagen. Rechtzeitig vor Fertigstellung der Anlage
werden wir Ihnen einen Einspeisevertrag Biogas zukommen lassen.
Nach Fertigstellung der Anlage und Unterzeichnung des Einspeisevertrages
Biogas können Sie dann Biogas in das Netz der SWT Stadtwerke Trier
Versorgungs-GmbH einspeisen. Die Vergütung der Biogaseinspeisung werden
wir im Gutschriftverfahren ausführen, so dass Sie keine Rechnungen für
uns zu erstellen brauchen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten
Sie nach unserer Bearbeitung.