Doppelförderungsverbot bei Stromsteuerbefreiung
Stromsteuerbefreiung wird der EEG-Vergütung bzw. Marktprämie angerechnet
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 bringt viele Neuerungen mit sich.
Eine davon ist das sogenannte Doppelförderungsverbot: Der Gesetzgeber möchte zukünftig vermeiden, dass Anlagenbetreiber für EEG-geförderten Strom zusätzlich von einer Stromsteuerbefreiung profitieren.
Bei steuerbefreitem Strom wird die EEG-Vergütung bzw. Marktprämie um die Höhe der Steuerbefreiung gekürzt – auch rückwirkend für 2016.