Offiziele Interpräsentation SWT AöR. SWT Stadtwerke Trier - Doppelförderungsverbot bei Stromsteuerbefreiung

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  • Doppelförderungsverbot bei Stromsteuerbefreiung

    Stromsteuerbefreiung wird der EEG-Vergütung bzw. Marktprämie angerechnet

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 bringt viele Neuerungen mit sich.
    Eine davon ist das sogenannte Doppelförderungsverbot: Der Gesetzgeber möchte zukünftig vermeiden, dass Anlagenbetreiber für EEG-geförderten Strom zusätzlich von einer Stromsteuerbefreiung profitieren.

    Bei steuerbefreitem Strom wird die EEG-Vergütung bzw. Marktprämie um die Höhe der Steuerbefreiung gekürzt – auch rückwirkend für 2016.

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