31.03.2017
Einheitliche Beschäftigungsbedingungen für Busfahrer
Fahrer der SWT Stadtbus GmbH wechseln ab April zur Stadtwerke Trier AöR
Gleiche Arbeitszeiten, gleich viel Urlaub, gleicher Grundlohn – mit der Überführung der Busfahrer von der SWT Stadtbus GmbH in die SWT-AöR stellen die Stadtwerke Trier zum 1. April einheitliche Beschäftigungsverhältnisse im Verkehrsbetrieb her. Damit erfüllen die Stadtwerke die zum 1. April 2017 in Kraft tretende Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und vereinfachen zugleich die innerbetrieblichen Abläufe. Die Tarifpartner haben auf Basis des Manteltarifvertrags Nahverkehr Rheinland-Pfalz eine Anpassung vereinbart, die ein höheres Einkommen für das Fahrpersonal sicherstellt und gleichzeitig die jährlichen Mehrkosten für die Stadtwerke in einem tragbaren Rahmen hält. „Wir hoffen, mit dieser Lösung auch unsere Attraktivität als Arbeitgeber, insbesondere für den Fachkräftenachwuchs und die Motivation der Belegschaft zu erhöhen. Damit investieren wir langfristig in unser Personal zur Qualitätssicherung unserer Dienstleistung“, fasst Frank Birkhäuer, Bereichsleiter Mobilität bei den Stadtwerken Trier, zusammen.