Offiziele Interpräsentation SWT AöR. SWT Stadtwerke Trier - Standrohre ausleihen

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  • Standrohre ausleihen

    Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein Standrohr bei den SWT Stadtwerken Trier ausleihen können

    Egal ob Bauherr, Planer, ausführende Firma oder Eventagentur - Mit einem Standrohr von SWT können Sie schnell und unkompliziert einen Anschluss an das Trierer Trinkwassernetz herstellen. Nachfolgend erfahren Sie Schritt für Schritt, wie das funktioniert.

    Um einen reibunslosen Ablauf sicherzustellen, halten Sie sich bitte an die folgenden Öffnungszeiten unseres Empfangs im Energie- und Technikpark:
    • Montags bis Donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr.
    • Freitags von 8 bis 12 Uhr
    Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unsere nebenstehende Kundenberatung.

    • 1. Schritt: Auftrag über die Vermietung von Standrohren ausfüllen und per E-Mail senden

      Sie füllen den "Arbeitsauftrag zur Vermietung von Standrohren" aus, speichern diesen ab und senden uns den Auftrag an standrohr@swt.de. Dieser beinhaltet einen Tarifkundenvertrag für die Wasserversorgung nach den AVBWasserV. Er regelt die kaufmännischen Abläufe. Als Sicherheit müssen Sie vor der Ausgabe des Standrohres eine Kaution in Höhe von 300 Euro zahlen.
      Sie erhalten im Anschluss von uns eine Bestellbestätigung inklusive Zahlungsaufforderung für die Kaution. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen einen Abholschein zu.    
      ACHTUNG: Die Kaution ist vor der Abholung des Standrohrs fällig und muss überwiesen werden. Bankverbindung und Verwendungszweck teilen wir Ihnen in der Bestellbestätigung mit. Diese wird mit der späteren Abschlussrechnung verrechnet. Ohne vorherigen Zahlungseingang ist eine Abholung nicht möglich.

    • 2. Schritt: Standrohr im Energie- und Technikpark (ETP) abholen

      Die Standrohr-Ausgabe befindet sich im Energie- und Technikpark (ETP) der Stadtwerke (Energie- und Technikpark (ETP),  Am Grüneberg 90, 54292 Trier). Dort erhalten Sie das Standrohr gegen Vorlage des Abholscheins (ausgedruckt oder in digitaler Form). Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift den aktuellen Zählerstand des Standrohrs.

      Wir sind umgezogen:
      Eine Abholung im Verwaltungsgebäude in der Ostallee ist leider nicht möglich. Sie finden uns jetzt im Energie- und Technikpark. 

    • 3. Schritt: Standrohr wieder in der Zählerwerkstatt zurückbringen

      Wenn Sie das Standrohr nicht mehr benötigen, bringen Sie es bitte zum Empfang im Energie- und Technikpark (ETP) zurück. Dort erfassen die Kollegen den Zählerstand, bestätigen Ihnen die Rückgabe und veranlassen die Abschlussrechnung. Diese beinhaltet eine Grundgebühr je nach Mietdauer und die verbrauchte Wassermenge. Die Kaution wird bei der Abschlussrechnung verrechnet. Sie wird nicht bei der Rückgabe im ETP in bar ausgezahlt. Die Abschlussrechnung geht Ihnen innerhalb weniger Tage auf dem Postweg zu.

    • 4. Schritt: Schlussabrechnung zahlen

      Die Kaution wird Ihnen bei der Schlussabrechnung gutgeschrieben. Der Grundpreis (abhängig von der Mietdauer) und die verbrauchte Wassermenge werden Ihnen in Rechnung gestellt.

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