Die neuen Messsysteme sind intelligent
Alle Stromabnehmer, die eine bestimmte Menge Energie pro Jahr verbrauchen oder erzeugen, erhalten in Deutschland bis 2032 ein intelligentes Messsystem (iMSys).
Mit dieser flächendeckenden Ausstattung kommt die Energiewende ein großes Stück voran. Denn damit lassen sich Angebot und Nachfrage von erneuerbaren Energien im Stromnetz besser aufeinander abstimmen.
Große Stromabnehmer und Einspeiser zuerst
Damit das Zukunftsprojekt
Digitalisierung der Energiewende gelingt, werden die intelligenten
Messsysteme in Deutschland schrittweise eingeführt. Los geht es in Trier ab 2021 bei Stromabnehmern, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom jährlich
verbrauchen. Bis 2032 werden 95 Prozent dieser Einbaufälle
mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Im Netzgebiet
der SWT entspricht dies etwa 10.000 Anlagen. Der Einbau ist für alle
Stromabnehmer verpflichtend, so sieht es das Messstellenbetriebsgesetz
(MsbG) vor.
Moderne Messeinrichtung + Smart-Meter-Gateway = Intelligentes Messsystem
Ein
intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Teilen: Einer moderne
Messeinrichtung (mME) und einer Kommunikationseinheit, dem Smart
Meter-Gateway. Die mME erfasst den Stromverbrauch, das
Gateway übermittelt alle 15 Minuten die Daten nach außen an berechtigte Marktteilnehmer.
Der Informationsaustausch unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben
und wird durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und durch das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt überwachtgeregelt. Ein
intelligentes Messsystem sendet die Verbrauchswerte zukünftig an Akteure, die laut Gesetz Zugriff darauf haben dürfen (wie z. B. Lieferanten, Netzbetreiber) und weiteren Marktteilnehmern, denen Sie eine
Berechtigung erteilt haben. Der Gateway-Administrator steuert diesen
Datenfluss, hat aber selbst keinen Zugriff auf die Daten. So sagt es der
Gesetzgeber.
So funktioniert der Einbau
Mindestens drei Monate
vor dem tatsächlichen Einbau-Termin informieren wir die betreffenden
Kunden grundsätzlich. Etwas später folgt ein Schreiben mit dem
konkreten Terminvorschlag. Die Umrüstung des Stromzählers ist für
alle Stromabnehmer kostenlos. Etwaige Anpassungen des Zählerschranks zur Einhaltung der
Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind vom
Anschlussnehmer (z. B. Hausbesitzer, Eigentümer, Vermieter) sicher zu
stellen. Im
Anschluss übernehmen wir den Betrieb der Messstelle – wie bisher auch.
Für laufenden Kosten des Messstellenbetriebs gelten grundsätzlich
gesetzliche Obergrenzen, wie in unserem
Preisblatt vermerkt. Alternativ
können Sie auch einen anderen Anbieter wählen. Als Ihr
Messstellenbetreiber kümmern wir uns auch darum, dass Ihr Zählerstand
korrekt erfasst und an den jeweiligen Stromlieferanten übermittelt wird.