Auftrag zur Herstellung Stromanschlusses für Veranstaltungen/Baustrom
Sie benötigen einen Stromanschluss für ein Bauvorhaben, eine Kirmes oder einen Weihnachtsmarkt? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Im Zuge der Einführung der Technischen Anschlussregeln an das Niederspannungsnetz (VDE AR 4100) gelten seit dem 1. Januar 2020 für den Ablauf von kurzzeitigen Stromanschlüssen (Baustrom- und Schaustelleranschlüsse) neue Abläufe. Das neue Antragsformular finden Sie
HIER
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Wichtige Information:
Für die Inbetriebnahme ist es zudem erforderlich, dass neben dem Antrag zur Herstellung des Stromanschlusses, ein Inbetriebsetzungsantrag zur Zählersetzung durch das von Ihnen beauftragte Elektroinstallationsunternehmen über unser Marktpartner-Portal gestellt wird.