Für Ihren Hund lösen Sie bitte ein EinzelTicket ermäßigt, ein TagesTicket Single, ein MobilTicket Woche, ein MobilTicket Monat oder ein MobilTicket Jahr in der entsprechenden
Preisstufe (Ticketinformationen).
Ein Anspruch auf Beförderung Ihres Vierbeiners besteht nur im Rahmen der
Beförderungsbedingungen des VRT. Den entsprechenden Paragrafen finden Sie nachfolgend:
§ 12 Beförderung von Tieren
- Auf die Beförderung von Tieren sind § 3 Absatz (1) und § 11 Absatz (1), (5) und (6) entsprechend anzuwenden.
- Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde müssen – soweit sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden – an der kurz gehaltenen Leine geführt werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen – auch auf Verlangen des Betriebspersonals – einen Maulkorb tragen, der ein Beißen ausschließt.
- Soweit andere gesetzliche Bestimmungen die Begleitung durch Hunde gestatten, sind diese zur Beförderung stets zugelassen (z. B. Blindenhunde).
- Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden.
- Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Bei Zuwiderhandlung werden Reinigungskosten nach § 4 Absatz (6) erhoben.